Recht am Abend: Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?
20.01.2020
- Veranstalter:
- Verband der Immobilienverwalter Hessen e. V.
- Ort:
- Sonnenhof Dietzenbach
- Beginn:
- 18:00 Uhr
- Ende:
- 20:00 Uhr
Auch wenn es längst bekannt sein sollte, gibt es immer wieder Fragen zur Zuordnung von Sonder- oder Gemeinschaftseigentum, zum Teil auch aufgrund unklarer oder gar fehlerhafter Formulierungen in Teilungserklärungen. Gerade bei Balkonen, Terrassen etc. ist dann auch noch zwischen einzelnen Bestandteilen zu unterscheiden, wenn es um die Gebäudekonstruktion oder -sicherheit geht. Ein weiterer Streitpunkt in der WEG sind oftmals auch Rauchwarnmelder, Absperrventile und weitere technische Einrichtungen.
Diese Zuordnung ist jedoch sehr wichtig, da sie insbesondere auch über die Kostentragungspflicht zwischen der Gemeinschaft und den einzelnen Eigentümern entscheidet. Verwalter sollten daher immer darauf achten, dass eindeutige Beschlüsse oder Vereinbarungen vorhanden sind, die auch die Grenzfälle regeln. Dabei ist ebenso zu berücksichtigen, welche Entscheidungen bereits in der Rechtsprechung getroffen wurden und ob ggf. Diskrepanzen zur Teilungserklärung bestehen. RAin Maren Hampel diskutiert mit Ihnen Grenzfälle aus Ihrem Verwalteralltag von A wie Absperrventil bis Z wie Zähleinrichtungen für Wasser-, Wärme- und Energieversorgung.