Recht am Abend: Die Anfechtungsklage
24.08.2020
- Veranstalter:
- Verband der Immobilienverwalter Hessen e. V.
- Ort:
- Hofgut Kronenhof
- Beginn:
- 18:00 Uhr
- Ende:
- 20:00 Uhr
-- Wiederholung aufgrund der großen Nachfrage in 2019 --
"Do's und Don'ts" für Immobilienverwalter
Innerhalb von einem Monat nach der Beschlussfassung, also einen Monat nach der Eigentümerversammlung, muss eine Anfechtungsklage beim zuständigen Gericht erhoben werden, wenn ein Beschluss unzulässig oder fehlerhaft war. Im Regelfall wird die Klage dem Verwalter für die übrigen Eigentümer zugestellt. Welche Schritte muss der Verwalter nun unternehmen? Darf oder muss er einen Anwalt beauftragen, der die beklagten Wohnungseigentümer vertritt? Was passiert mit dem Beschluss, solange das Gericht ihn nicht für unwirksam erklärt hat? Muss der Verwalter trotzdem tätig werden? Wie kann der Beschluss geheilt werden, wenn Formfehler oder inhaltliche Mängel festgestellt werden?
Bettina Juli-Heptner geht die einzelnen Schritte mit Ihnen zusammen durch und erteilt Hinweise, wie der Verwalter sich am besten verhält.